"Ein veganer Bekannter von mir ficht am 18.01. am Sozialgericht Konstanz eine Sanktion an, die die ArGe gegen ihn verhängt hatte, als er eine Trainingsmaßnahme in einer Schweinemastanlage aus Gewissensgründen nicht angetreten hat.
Ich denke, es wäre gut wenn die Person am Verhandlungstag vor Ort und auch davor moralische Unterstützung erhält. Die Feststellung, dass solche und andere Gewissensentscheidungen nicht durch Repression oder sonstige Benachteiligungen belegt werden dürfen, ist immer wieder von exemplarischem Charakter und daher wichtig für alle Menschen, die Hartz-IV bekommen.
Genauer Ort und Zeit der Verhandlung ist mir leider nicht bekannt, aber bei Interesse kann ich einen Kontakt zu der betroffenen Person vermitteln. E-Mail an littleblacknemo#8#yahoo#ponkt#de."
Solltet ihr in diessem Fall unterstützen können, nehmt bitte Kontakt auf.
1 Kommentar:
Trainingsmaßnahme in einer Schweinemastanlage - was soll da trainiert werden? Gefühlslosigkeit oder Ekel?
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