Dienstag, 15. März 2011

Gefängnis für das Fotografieren eines Nutztieres


USA: Gefängnis für das Fotografieren eines Nutztieres

In den USA gelten Tierschützer als potentielle Terroristen.

Wenn Veganatoren und Tierroristen den Umsatz der Fleischindustrie schmälern (z.B. mit einer Kampagne) droht, gemäß dem "Animal Enterprise Protection Act" (AEPA, Gesetz zum Schutz von Tiernutzungsbetrieben vom 26. August 1992), Gefängnis.

Siehe hierzu:

Im Jahre 2006 wurde dieses Gesetz verschärft und in "Animal Enterprise Terrorism Act" (AETA) umbenannt, siehe hierzu:

Nun wollen einzelne Politiker aus Florida und Iowa noch einen Schritt weiter gehen. Sie möchten ein Gesetz einführen, welches das Fotografieren und Filmen von Nutztieren ohne Erlaubnis der Besitzer mit Gefängnis bestraft. Dies ist ihre Reaktion darauf, dass immer mehr Missstände in der Tierhaltung im Internet publiziert werden. Statt also die Tierquälerei zu unterbinden soll künftig verboten werden, darüber zu berichten.

Siehe hierzu:
"Penalties range from an aggravated misdemeanor for a first conviction of the fraud provision up to a Class C felony carrying a 10-year prison term for a tampering conviction related to damaging property, committing theft, killing or injuring an animal or crop, or disrupting operations that result in losses of more than $100,000 for the owner."

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